Nein, eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich. Sie erhalten die Vergütung jedoch immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst gegen Mitte des Jahres registrieren.