Klima schützen und Prämie sichern

THG-Quote

Mit Ihrem Elektrofahrzeug sparen Sie mit jedem Kilometer, den Sie zurücklegen, umweltschädliche CO₂-Emissionen ein und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Für Ihr aktives und nachhaltiges Engagement können Sie sich eine Prämie sichern und sich – nur durch den Besitz eines E-Fahrzeuges - belohnen lassen. Das ermöglicht die vom Gesetzgeber festgelegte THG-Quote.

Was bedeutet THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG) schreibt seit 2015 Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO₂-Emissionen vor. Damit dient sie als gesetzliches Instrument zur Minderung von CO₂-Ausstößen im Verkehrssektor und zur Erreichung der Klimaziele. Seit 2022 können Besitzer von Elektrofahrzeugen ganz besonders von der Quote profitieren und mit ihrem E-Auto Geld verdienen, indem sie die eingesparten CO₂-Emissionen ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe auf den Markt bringen. Die THG-Quote können alle Besitzer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen einmal im Jahr veräußern. Dies gilt sowohl für private als auch für geschäftliche E-Autos und E-Flotten.

Profitieren Sie von den Vorzügen Ihres regionalen Versorgers

Freie Fahrt für Ihre Prämie: Wir möchten Ihnen den Verkauf Ihrer THG-Quote so einfach wie möglich machen. Ihre Quote können Sie uns in nur wenigen Minuten ganz unkompliziert übertragen. 

Die Vermarktung Ihrer THG-Quote durch die Stadtwerke bringt für Sie nur Vorteile: Preisgarantie, Zahlungssicherheit und maximalen Komfort!

Jetzt noch bis 20. Oktober 2024 registrieren!

Die Einreichungsfrist für das laufende Quotenjahr 2024 endet zum 20.10.2024. 
Nutzen Sie die noch verbleinde Zeit und sichern Sie sich Ihre 80€-Prämie. 

In nur vier Schritten verdienen Sie sich Ihre Prämie! 

Registrieren Sie sich online mit Angabe Ihrer Kontakt- und Kontodaten und laden Sie eine Kopie bzw. ein Foto von der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheines hoch. Mehr müssen Sie nicht tun, um Ihre Prämie zu kassieren, den um den Rest kümmern wir uns ganz entspannt für Sie.

Registrierung mit Angabe der E-Mail-Adresse starten.
Kopie bzw. ein Foto der Vorderseite des Fahrzeugscheins hochladen.
Kontakt- und Kontoinformationen angeben.
Vermarktung zustimmen, absenden klicken und fertig.

Für dieses Jahr ist die Einreichungsfrist leider schon abgelaufen.
Ab Januar können Sie Ihre Quote für 2025 wieder über uns vermarkten. Schauen Sie erneut vorbei!

Häufige Fragen zur THG-Quote

Es können ausschließlich rein elektrisch betriebene Fahrzeuge für die THG-Quote registriert werden, die mit einem Elektromotor als einzige Antriebsart betrieben werden. Hybrid-Autos, herkömmliche Verbrenner, Erdgas sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind nicht quotenberechtigt.

Sie erhalten innerhalb weniger Minuten nach der Registrierung eine Bestätigungsmail von uns zugesendet und wir informieren Sie direkt nach erfolgreicher Überprüfung durch das Umweltbundesamt.

Die Registrierung muss durch den eingetragenen Fahrzeugbesitzer, eine im gleichen Haushalt lebende Person oder eine Person handelnd im Auftrag einer Firma vorgenommen werden. Für die Beantragung der THG-Quote sind lediglich rein batterieelektrische Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland erlaubt. Dies gilt sowohl für private als auch für geschäftliche E-Autos und E-Flotten. Für Elektrotransporter, -busse und -LKW kontaktieren Sie uns bitte direkt unter den unten angegebenen Kontaktdaten.

Es können auch Leasing-Fahrzeuge für die Prämie angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass Sie im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen sind.

Es können so viele Prämien beantragt werden, wie Sie Elektroautos besitzen und als Halter eingetragen sind.

Die Auszahlung Ihrer Prämie erfolgt nach der erfolgreichen Überprüfung Ihres Fahrzeuges durch das Umweltbundesamt. Wir informieren Sie anschließend und leiten die Auszahlung Ihrer Prämie auf das angegebene Bankkonto in die Wege. Aktuell bedarf die Überprüfung mit anschließender Auszahlung ca. drei Monate. 

Die THG-Quote kann einmal pro Jahr für jedes Elektrofahrzeug beantragt werden. Dementsprechend handelt es sich um eine sich jährlich wiederholende Auszahlung.

Nein, eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich. Sie erhalten die Vergütung jedoch immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst gegen Mitte des Jahres registrieren.

Die mitgeteilten Daten, inklusive der hochgeladenen Dokumente, werden unter Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) behandelt. Sie werden nur für die Prozesse verwendet und gespeichert, die für die Vermarktung der THG-Quote notwendig sind.

 

Kontakt

Lisa-Marie Weiß

TEL 0991 3108-920
lisa-marie.weiss@stadtwerke-deggendorf.de

 

Johann Dollmaier

TEL 0991 3108-900
johann.dollmaier@stadtwerke-deggendorf.de