Grundversorger
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres auf der Homepage zu veröffentlichen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Grundversorger Elektrizität
Die STADTWERKE DEGGENDORF GmbH (Graflinger Straße 36, 94469 Deggendorf, TEL 0991 3108-0, WEB www.stadtwerke-deggendorf.de) ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger für Elektrizität im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 in folgender Kommune: 94469 Deggendorf.
Stichtag der Feststellung der Grundversorgereigenschaft für Elektrizität ist der 1. Juli 2024.