Fragen und Antworten

Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich grundsätzlich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten
  • Regulierten Netzentgelten
  • Steuern, Abgaben und Umlagen

Was ist der Arbeitspreis?

Der Arbeitspreis beinhaltet alle variablen Kosten, die mit dem Verbrauch zusammenhängen:

  • Stromsteuer
  • Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
  • Umlage nach § 17f Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes
  • Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung
  • Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
  • Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde
  • Anteil des Lieferanten für Energielieferung

Was ist der Grundpreis?

Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Der Grundpreis enthält alle Fixkosten:

  • Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz
  • Messstellenbetrieb inkl. Messung
  • Anteil des Lieferanten für Energielieferung

Was versteht man unter Stromkennzeichnung?

Die Stromkennzeichnung informiert Sie darüber, welchen Anteil die einzelnen Energieträger am Energiemix zur Stromerzeugung haben. Hier finden Sie die Stromkennzeichnung der SWD.

Was ist ein Eintarifzähler?

Ein Eintarifzähler hat ein Zählwerk und misst den Stromverbrauch über einen Zeitraum von 24 Stunden. Kunden mit einem Eintarifzähler zahlen, egal zu welcher Tageszeit, immer den gleichen Preis für eine Kilowattstunde Strom.

Was ist ein Doppeltarifzähler?

Ein Zweitarifzähler ist ein Stromzähler mit zwei getrennten Zählwerken. Das eine Zählwerk (HT=Hochtarif) misst den Tagstromverbrauch und das andere Zählwerk (NT=Niedertarif) den Nachtstromverbrauch, Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen in Bayern. Dies bedeutet, dass der Verbrauchspreis je nach Uhrzeit variiert, wobei der Verbrauchspreis im Niedertarif günstiger ist.

Wie setzt sich mein Erdgaspreis zusammen?

Der Erdgaspreis setzt sich grundsätzlich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Kosten für Erdgasbeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten
  • Regulierten Netzentgelten
  • Steuern, Abgaben und Umlagen

Welchem Härtebereich ist das Trinkwasser zuzuordnen?

Im Versorgungsgebiet der SWD weist die Trinkwasserversorgung nachfolgende Härtebereiche auf:

Härtebereich weich

Gesamthärte 0,43 mmol/l bis 0,87 mmol/l
(2,4° dH bis 4,9° dH)

Deggendorf
Deggenau
Greising
Mietraching
Seebach

Härtebereich weich

Gesamthärte 1,39 mmol/l
(7,8° dH)

Fischerdorf
Natternberg
Rettenbach
Stauffendorf
 

Auf welcher Grundlage werden die Abwassergebühren erhoben?

Die Abwasserbeseitigung, -reinigung und -rückvergütung in unserem Versorgungsbereich erfolgt über die Stadt Deggendorf. Wir übernehmen die Abrechnung, die am Jahresende anhand der ermittelnden Wasserzählerstände erfolgt. Die Abrechnung beinhaltet in der Regel die Kanalgebühren von 2,02 €/ cbm (Stand 01.01.2015), die wir im Auftrag der Stadt Deggendorf erheben.

Sollten Sie Fragen über die Abwasserbeseitigung haben oder möchten Sie mehr über die Ihnen erhobenen Abwassergebühren wissen?

Dann wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Deggendorf.

Welche Vorteile bringt ein elektronischer Funkwasserzählers?

Vorteile des elektronischen Funkwasserzählers

  • Belastung der neuen Zähler mit Bakterien ist ausgeschlossen, wodurch eine erhöhte Sicherheit bei der Hygiene gewährleistet wird.
  • Die Eichgültigkeit kann von 6 auf bis zu 15 Jahre erhöht werden, wodurch weniger Aufwand bei Zählerwechsel entstehen
  • Der integrierte Datenspeicher ermöglicht Tageswerte wie: Tagesdurchfluss, die Wassertemperatur sowie um Fehler- und Alarmereignisse (Trockenlauf, Rückwärtslauf, Manipulationsversuch, Dauerlauf) zu speichern. Diese Daten werden direkt am Zähler ausgelesen und können Unstimmigkeiten bei der Abrechnung der Wassergebühren erklären.
  • Die regelmäßige Ablesung der Zähler erfolgt über Funk außerhalb des Gebäudes wodurch eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis entsteht. Gleichzeitig wird das Ableseverfahren für die Abnehmer wesentlich vereinfacht, da niemand mehr zu Auslesung der Zähler zu Hause angetroffen werden muss. Nachlesungen von falsch gemeldeten Zählerdaten entfallen ebenso wie Schätzungen von nicht gemeldeten Zählerständen. Abrechnungsbescheide können einfacher, genauer und schneller erstellt werden.
    Die Funkübertragung der Zähler umfasst nicht den kompletten Speicher des Zählers, sondern nur abrechnungsrelevante Daten: momentaner Zählerstand, Zählerstand zum 1. des aktuellen Monats und Alarm- und Fehlermeldungen. Das jährliche Betreten der Wohnung durch Mitarbeiter der Stadtwerke ist mit dem Verfahren nicht mehr nötig. Damit ist Ihre Privatsphäre zukünftig besser geschützt.
  • Gesundheitsschutz und Datensicherheit sind gewährleistet!
    Die Wasserzähler mit Wireless M-Bus Kommunikation entsprechen allen einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften und Normen für Elektromagnetische Umwelt-Verträglichkeit (EMV). Die Sendeleistung des Zählers ist, verglichen mit den meisten heute in Haushalten zu findenden Geräten wie z. B. Mobilfunk, Rundfunk und Fernsehen, schnurlose Telefone (DECT), Wireless LAN (WLAN) und Bluetooth, deutlich geringer. Der Wasserzähler gibt alle 16 Sekunden einen Funkimpuls aus, der 0,01 Sekunden lang gesendet wird. Die Sendeleistung beträgt dabei 10 Milliwatt. Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben werden weiterhin beachtet und eingehalten. Die Funkauslesung der Daten erfolgt mit doppelter Verschlüsselung (Individual Encryption Key mit AES 128-Verschlüsselung) und kann ausschließlich von Mitarbeitern der Stadtwerke Deggendorf GmbH vorgenommen werden. Der Zähler kann keine Daten empfangen und ist damit manipulationssicher.

Was ist die Gesetzesgrundlage für den Einbau und Betrieb elektronischer Funkwasserzähler?

Der Einbau und der Betrieb von elektronischen Funkzählern ist in den „Ergänzenden Bestimmungen“ zur AVBWasserV geregelt. Eine weitere Grundlage hierfür ist in Art. 24 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zu finden, deren Umsetzung in §19a der Wasserabgabesatzungen der Gemeinden vollzogen ist.

Kann ich dem Einbau und Betrieb eines Funkwasserzählers widersprechen?

Ja, dem Einbau und Betrieb eines Funkwasserzählers kann widersprochen werden.
Wird ein Widerspruch erhoben, darf nur ein mechanischer Wasserzähler oder ein elektronischer Wasserzähler ohne oder mit deaktiviertem Funkmodul eingebaut werden.

Kann ich auf den Einbau eines mechanischen Wasserzählers bestehen?

Nein, gemäß §18 Abs.2 AVBWasserV bestimmt der Wasserversorger Art, Zahl und Größe der Messeinrichtung. Soweit diese dem Stand der Technik und somit den technischen Regeln oder anderen gesetzlichen Vorgaben nicht widersprechen kann auf den Einbau eines bestimmten Zählers nicht bestanden werden.

Welche Daten werden ausgelesen und wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Es dürfen insbesondere folgende Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden:

  • Zählernummer
  • aktueller Zählerstand
  • Verbrauchssummen für Tage, Wochen, Monate und Jahre
  • Durchflusswerte
  • die Wasser- und Umgebungstemperatur für bestimmte Zeitpunkte
  • Betriebs- und Ausfallzeiten
  • Speicherung von Alarmcodes (z. B. Leckage- oder Rückflusswerte)

Die Vorgaben des Datenschutzes gemäß Datenschutzverordnung werden dabei eingehalten.

Wie finde ich heraus welches Produkt das günstigste für mich ist?

Sie können mithilfe unseres Produktrechners, den Sie direkt auf unserer Startseite oder in unserem Kundenportal finden, das für Sie maßgeschneiderte und günstigste Produkt für Ihre Strom-, Erdgas- und Wasserversorgung finden. Sollten Sie noch Fragen zu einem der Produkte haben oder sind Sie sich noch unsicher, welches Produkt für Ihr Zuhause optimal ist? Dann können Sie sich ganz nach eigenem Wunsch auch telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung setzen.

Wie kann ich das Produkt wechseln?

Sollten Sie sich für ein anderes Produkt bei uns entscheiden, dann können Sie die entsprechende Änderung ganz nach eigenem Wunsch telefonisch, schriftlich oder direkt über unser Kundenportal vornehmen. Bei unserem Produkt „Treuepreis online“ ist der Produktwechsel ausschließlich online möglich.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Sie können aus den nachfolgenden Zahlungsmöglichkeiten die für Sie passende Zahlungsart bei Vertragsabschluss auswählen:

  • Barzahlung
    Wenn Sie Ihre fälligen Zahlungsbeträge gerne bar bezahlen möchten, dann können Sie dies vor Ort unter Beachtung unserer Öffnungszeiten erledigen.
  • Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift
    Damit Sie sich um die termingerechte Ausführung der Zahlung nicht kümmern müssen, erledigen wir das für Sie! Kontaktieren Sie uns hierzu.
  • Überweisung
    Sie können uns Ihren Rechnungsbetrag auch manuell auf unser Bankkonto überweisen. Nutzen Sie dazu bitte nachfolgendes Konto unter Angabe des Verwendungszwecks:

    Sparkasse Deggendorf
    IBAN DE10 7415 0000 0380 0010 24
    SWIFT-BIC BYLADEM1DEG
    Verwendungszweck: Kundennummer, Rechnungseinheit und -datum
  • Dauerauftrag
    Bei regelmäßigen Zahlungen mit einem gleichbleibenden Geldbetrag können Sie durch das Einrichten eines Dauerauftrages viel Zeit sparen, da die Überweisung automatisch durch das einmalige Festlegen der Zahlungsdetails durchgeführt wird.

Wie kann ich meine hinterlegte Bankverbindung ändern?

Um die Änderung Ihrer Bankverbindung vornehmen zu können, benötigen wir dies schriftlich unter Angabe folgender Daten:

  • Persönliche Daten – Vorname, Nachname, Geburtsdatum
  • Kontaktdaten - E-Mail, Telefonnummer
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Vertrags- und Kundenummer
  • Alte und neue Bankverbindung
  • Unterschrift des Vertragsnehmer

Wie kann ich meine personenbezogenen Daten ändern?

Sie können Ihre gewünschten Änderungen wie z. B. Rechnungsadresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ganz nach eigenem Wunsch telefonisch, schriftlich oder direkt in unserem Kundenportal vornehmen.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Die Kündigung Ihres Vertrags bedarf der Schriftform und sollte unter Angabe nachfolgender Daten erfolgen:

  • Persönliche Daten – Vorname, Nachname, Geburtsdatum
  • Kontaktdaten - E-Mail, Telefonnummer
  • Adresse der Verbrauchstelle
  • Zählernummer und der aktuelle Zählerstand
  • Vertrags- und Kundenummer
  • Datum der Vertragsbeendigung
  • Unterschrift des Vertragsnehmer

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Die Kündigungsfrist für Ihren Vertrag hängt von Ihrem gewählten Produkt bei uns ab. Sie finden in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Jahresabrechnung Ihre Vertragsdauer, den nächstmöglichsten Kündigungstermin und die Kündigungsfrist.

Was sind Abschlagszahlungen?

Bei Abschlagszahlungen handelt es sich um monatliche Zahlungen, welche sich auf den Verbrauch des jeweiligen Vormonats beziehen und sind daher keine Vorauszahlungen.

Wie berechnet sich mein Abschlag?

Der Abschlag berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch und den aktuellen Energiekosten. Den ermittelten Zahlungsbetrag für ein Jahr teilen wir durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilbeträge leisten. Mit der endgültigen Abrechnung eines jeden Jahres ermitteln wir anhand der abgelesenen Zählerstände Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch. Die von Ihnen bereits geleisteten Teilzahlungen werden in Ihrer Rechnung mit den Kosten verrechnet. Haben Sie weniger Energie verbraucht als Sie monatlich bezahlt haben, dann erhalten Sie eine Gutschrift. Bei einem höheren Verbrauch, wird eine Nachzahlung fällig.

Wann sind die Abschläge fällig?

Die festgelegten Abschläge sind jeweils zum ersten eines jeweiligen Monats fällig.

Warum wurde mein Abschlag angehoben?

Sollten wir bei der Jahresabrechnung eine erhöhte Differenz zwischen Ihren Energieverbrauch und der monatlichen Abschlagszahlung feststellen, so passen wir Ihren Abschlag automatisch an Ihren neuen Verbrauch an. Somit möchten wir eine hohe Nachzahlung für Sie verhindern.

Ein weiterer Grund, weshalb Ihr Abschlag gestiegen ist, kann auch eine von uns durchgeführte Preiserhöhung zum Jahreswechsel sein. Auf Grundlage der neuen Preise wird daraufhin Ihr bisheriger Abschlag entsprechend angepasst.

Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

Wenn Sie Ihren bisherigen Abschlag anpassen möchten, dann können Sie dies ganz nach eigenem Wunsch telefonisch, schriftlich oder direkt in unserem Kundenportal erledigen.

Wie kann ich meine Zählerstände abgeben?

Die selbst abgelesenen Zählerstände können Sie ganz nach eigenem Wunsch telefonisch, schriftlich, direkt im Kundenportal mitteilen.

Wann bekomme ich meine Rechnung?

Am Ende eines jeden Jahres führen wir anhand der von unseren Mitarbeitern abgelesenen oder von Ihnen mitgeteilten Zählerstände die Jahresabrechnung durch und ermitteln so Ihren genauen Energieverbrauch. Der Abrechnungszeitraum ist jeweils der 01. Januar – 31. Dezember eines Vorjahres. Die endgültige Abrechnung versenden wir von Mitte bis Ende Januar des Folgejahres. Der Rechnung enthalten sind zudem die künftigen Abschlagsbeträge, Fälligkeiten der Abschläge, eine detaillierte Berechnung Ihrer Vertragskosten und die Stromkennzeichnung.

Zugleich erhalten Sie auch eine Rechnung, wenn Sie aufgrund eines Wohnungswechsels Ihren Vertrag bei uns kündigen. Auch hier benötigen wir die Zählerstände, um den endgültigen Energieverbrauch abrechnen zu können.

Was bedeuten die einzelnen Positionen auf meiner Rechnung?

Eine ausführliche Erklärung zu Ihrer von uns erhaltenen Rechnung finden Sie in unserem Kundenportal

Wie erhalte ich mein Guthaben aus der Jahresabrechnung?

Die Auszahlung Ihres festgestellten Guthabens bei uns erfolgt über die von Ihnen hinterlegte Zahlungsart. Haben Sie uns zum Einzug der Forderungen mittels SEPA-Lastschrift ermächtigt, so erhalten Sie Ihre Gutschrift automatisch auf das hinterlegte Bankkonto zurück. Sie können sich Ihr Guthaben selbstverständlich auch bar an der Kasse auszahlen lassen, hierzu ist allerdings die Vorlage Ihres Personalausweises erforderlich. Wenn Sie die Zahlung Ihrer monatlichen Abschläge per Überweisung oder Dauerauftrag tätigen, ist hier eine gesonderte Anforderung notwendig. Um Ihnen die ermittelte Gutschrift überweisen zu können, benötigen wir von Ihnen wahlweise telefonisch oder schriftlich die entsprechenden Bankdaten.

Was passiert mit meinem Vertrag bei einem Umzug?

Bei einem Wohnungswechsel können Sie den bestehenden Vertrag mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Monatswechsel kündigen. Um die Abmeldung entsprechend durchführen zu können, benötigen wir mindestens 14 Tage vor dem Umzug in Schriftform folgende Daten:

  • Persönliche Daten – Vorname, Nachname, Geburtsdatum
  • Kontaktdaten - E-Mail, Telefonnummer
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Zählernummer und der aktuelle Zählerstand
  • Vertrags- und Kundenummer
  • Neue Anschriftsadresse
  • Umzugsdatum

Was sind Netzentgelte?

Die Netzentgelte zahlt der Kunde für die Inanspruchnahme des Netzes der Strom- bzw. Erdgasversorgung. Mit diesen Entgelten werden die Kosten für z.B. die Erneuerung, Instandhaltung und Wartung gedeckt. Die Netzentgelte sind Bestandteil des Strom-und Erdgaspreises, die der Kunde an seinen Lieferanten zahlt.

An wen kann ich mich bei einer defekten Straßenlaterne wenden?

Sollte Ihnen im Stadtgebiet Deggendorf eine defekte Straßenlaterne aufgefallen sein, dann können Sie dies wahlweise telefonisch oder schriftlich unter Angabe des genauen Standortes und Ihre Kontaktdaten mitteilen.

Was ist ein Smart Meter?

Smart Meter steht für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen (Stromzähler) und bezeichnet Geräte, die den Stromverbrauch erfassen können. Im Unterschied zu den heute in der Regel verwendeten, analogen Ferraris-Zählern können die neuen Stromzähler den Verbrauch und die verwendete Leistung in Echtzeit erfassen und gegebenenfalls übertragen. Es sind hier zwei Varianten zu unterscheiden:

  • 1. Moderne Messeinrichtung:
    Die moderne Messeinrichtung erfasst den Stromverbrauch und kann kumulierte Verbrauchswerte anzeigen. Eine Übertragung der Verbrauchsinformationen erfolgt nicht, kann jedoch auf Ihren Wunsch nachgerüstet werden.
  • 2. Intelligentes Messsystem
    Das intelligente Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway). Damit bietet das intelligente Messsystem neben der reinen Verbrauchsveranschaulichung zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Verbrauchsdaten an uns, zum Beispiel zur Erstellung Ihrer Stromrechnung, zu übermitteln. Ein Ablesen der Messgeräte wird somit zukünftig nicht mehr notwendig sein.

Welche Vorteile hat ein intelligentes Messsystem für mich als Kunde?

Ein intelligentes Messsystem stellt Ihren Verbrauch transparent dar und vermeidet, dass Ihr Zähler vor Ort abgelesen werden muss und ermöglicht Ihnen variable Stromprodukte zu nutzen. Variable Stromprodukte machen verschiedene Strompreisstufen in einem Produkt möglich, das heißt zu bestimmten Zeiten (zum Beispiel tagsüber oder nachts) profitieren Sie von unterschiedlichen Preisen. Damit können Sie mit Ihrem Verbrauchsverhalten aktiv auf die Höhe Ihrer Stromkosten Einfluss nehmen. Aufgrund der zeitnahen Verbrauchswerte können Sie außerdem eigenständig unnötige Stromfresser wie zum Beispiel falsch angeschlossene Geräte oder Stand-by-Verbraucher identifizieren und somit Ihren Energieverbrauch senken. Ein weiterer Vorteil liegt in der sicheren Übermittlung der Verbrauchsdaten. Intelligente Messsysteme helfen somit auch dabei, die Energiewende voran zu treiben. Umweltfreundlich erzeugter Strom aus Solar- und Windanlagen kann mittels der neuen Messsysteme besser in ein intelligentes Stromnetz eingebunden und gesteuert werden.

Wer bekommt eine moderne Messeinrichtung bzw. intelligentes Messsystem?

Das Gesetz sieht vor, dass alle Stromkunden nach und nach neue Zähler erhalten. Im Rahmen des Smart Meter Rollouts erhalten ab dem Jahr 2018 zunächst Kunden, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt über 10.000 kWh pro Jahr verbraucht haben, ein intelligentes Messsystem. Auch Stromerzeuger mit Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab sieben kW installierter Leistung bekommen die neuen Zähler. Zudem erhalten Besitzer von Wärmepumpen, Elektroautos oder Speicherheizungen, sofern die Verbrauchseinrichtungen unterbrechbar sind, ein intelligentes Messsystem. Ab 2020 wird die Grenze des jährlichen Verbrauchs auf 6.000 kWh herabgesetzt. Somit erhalten zukünftig auch Kunden mit einem niedrigeren Stromverbrauch intelligente Messsysteme. Alle anderen Kunden erhalten ab 2018 nach und nach vom Messstellenbetreiber eine moderne Messeinrichtung. Sie werden rechtzeitig über den Einbau informiert.

Wieso ist das Thema Smart Meter Rollout wichtig?

Um die Energiewende möglichst zügig voranzutreiben, hat der Gesetzgeber beschlossen, Stromerzeugung und –verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei der Einsatz sogenannter ‚Smart Meter‘. Die Bundesregierung hat deshalb im Herbst 2016 ein Gesetz verabschiedet, das die Einführung von Smart Metern in Deutschland regelt. Deshalb erhalten Schritt für Schritt alle Kunden – zunächst größere Stromverbraucher (zum Beispiel Gewerbebetriebe), sowie nach und nach auch Haushaltskunden – die neuen Zähler.

Wie sicher sind intelligente Messsysteme?

Um den Datenschutz und die Datensicherheit zu garantieren, schreibt das Gesetz den Betreibern der Zähler bestimmte Schutzprofile und technische Richtlinien vor. Damit gilt für intelligente Messsysteme ein höherer Sicherheitsstandard als für Kreditkarten. Nur Systeme, die diese umfassenden Bedingungen erfüllen und entsprechend hohe Sicherheitsvorkehrungen aufweisen, erhalten ein Siegel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Wenn Sie als Kunde Geräte, wie zum Beispiel Smartphone, Tablet oder PC, zur Anzeige Ihres Stromverbrauchs nutzen, spielt deren Sicherheit sowie die Sicherheit des verwendeten Netzwerks ebenfalls eine wichtige Rolle, da diese als Kommunikationsmedium zum Zähler fungieren. Wir empfehlen Ihnen daher bei der Nutzung Ihrer Endgeräte auf deren Sicherheitsvorkehrungen zu achten.

Wo wird der Smart Meter angebracht?

Sowohl die moderne Messeinrichtung als auch das intelligente Messsystem ersetzen den bisherigen Zähler im Zählerschrank. Ein Umbau oder eine Erweiterung der Anlage ist somit im Regelfall nicht erforderlich, sofern Ihr Zählerschrank dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Was kostet ein Smart Meter?

Wie bereits heute fallen bei Ihrer Stromlieferung Kosten für den Transport in Form eines Netzentgeltes und Kosten für die Messung (Messentgelt) an. Für den flächendeckenden Einbau von Smart Metern hat der Gesetzgeber Preisobergrenzen, abhängig vom jährlichen Verbrauch, festgelegt. Für eine moderne Messeinrichtung betragen damit die Kosten maximal 20 € (brutto) pro Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem liegen je nach Verbrauchsgruppe bei 100 € bis 200 € (brutto) pro Jahr.

Kann der Einbauverpflichtung widersprochen werden?

Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist auch der Einbau von intelligenten Messsystemen von Kunden zu dulden. Das Messstellenbetriebsgesetz schließt für Anschlussnehmer wie auch für Anschlussnutzer eine Widerspruchsmöglichkeit explizit aus, auch wenn dadurch die Entgelte für den Messstellenbetrieb ansteigen.

Wer ist für den Smart Meter Rollout (Pflichteinbau) verantwortlich?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist der Akteur, der für den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen verantwortlich ist, solange und soweit sich der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber (wettbewerblicher Messstellenbetreiber) entscheidet.

Schränkt der staatlich vorgegebene Einbau von intelligenten Messsystemen (Rollout) die Möglichkeit zum freiwilligen Einbau intelligenter Messsystem ein?

Nein. Jedem Verbraucher oder Anlagenbetreiber bleibt es unbenommen, ein Unternehmen seiner Wahl mit den entsprechenden Zertifikaten als Messstellenbetreiber (= wettbewerblicher Messstellenbetreiber) zu wählen.

Was sollte meine Bewerbung enthalten?

Neben einem vollständigen tabellarischen Lebenslauf mit Ihren Ausbildungs- und Berufsstationen sowie allen relevanten Zeugnissen sollten Ihre Unterlagen auch ein persönliches Anschreiben enthalten. Uns interessiert vor allem, warum Sie sich bei der SWD bewerben und welche besonderen Fähigkeiten Sie für die ausgeschriebene Position mitbringen. Ihre Verfügbarkeit und Ihre Gehaltsvorstellungen runden das Anschreiben ab.

Welche Dateiformate und -größen kann ich für meine Bewerbung verwenden?

Bitte achten Sie bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen darauf, nur folgende Dateiformate zu verwenden:

  • pdf (Portable Document Format für Acrobat Reader)
  • doc bzw. docx (MS-Word-Dokumente)
  • jpg bzw. jpeg (Joint Photographic Experts Group)

Gepackte Dateien (z.B. zip und rar) können nicht verarbeitet werden. Sie können maximal zehn Dateien in das Bewerbermanagement hochladen, die maximal zulässige Größe für Dateien beträgt 5 MB.

Kann ich mich auch initiativ bei der SWD-Gruppe bewerben?

Ja, wir freuen uns immer über qualifizierte Initiativbewerbungen. Wir vergleichen Ihre Bewerbung mit den offenen Positionen im Unternehmen und geben Ihnen schnellstmöglich Rückmeldung. Sollte aktuell keine Einsatzmöglichkeit bestehen, nehmen wir Sie übrigens auf Wunsch gerne in unseren Bewerberpool auf. Die Initiativbewerbung können Sie ebenfalls direkt online über unsere Homepage versenden.

Wie verläuft ein Kennenlerngespräch?

Am Kennenlerngespräch nehmen bei der SWD ein Vertreter des Personalmanagements, des Fachbereiches sowie des Betriebsrates teil. In einer angenehmen Gesprächsatmosphäre möchten wir einen persönlichen Eindruck von Ihnen gewinnen und mit Ihnen über die Stelle sowie gegenseitige Vorstellungen und Erwartungen diskutieren. Natürlich bleibt auch genügend Zeit für Sie, um Fragen zu stellen und Ihren potenziellen neuen Arbeitgeber besser kennen zu lernen.

 

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