Netzzugang
Für den Zugang und die Nutzung des Stromnetzes der SWD gelten die folgenden Gesetze als rechtliche Grundlage:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
- Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Vertragswesen
Die BNetzA hat am 20. Dezember 2017 die Anpassungen des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages (Strom) an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende festgelegt und den Beschluss auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Mitteilung Nr. 1 einer neuen Verfassung des Vertrages wurde daraufhin am 26. Februar 2018 von der BNetzA vorgelegt.
Mehr Informationen und die entsprechenden Dokumentenblätter finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag Bundesnetzagentur
Netzentgelte
Die aktuellen Netzentgelte für die Nutzung des Stromnetzes der STADTWERKE DEGGENDORF GmbH sind in dem folgenden Preisblatt geregelt und gelten für alle Kunden und Lieferanten, die das Stadtwerke-Stromnetz nutzen.
Individuelle Netzentgelte
Eine atypische Netznutzung nach § 19, Abs. 2, Satz 1 (StromNEV) liegt vor, wenn auf Grund prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar und erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht. Aufgrund dessen haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
Benötigen Sie nähere Informationen für die Anzeige eines individuellen Netzentgelts oder möchten noch fehlende Informationen einholen? Dann können Sie sich auf der nachfolgenden
Internetseite der Bundenetzagentur nochmal ausführlich darüber informieren.
Vermiedene Netzentgelte
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV
Preise für Mehr- und Mindermengen
Der Ausgleich von Mengenabweichungen bei der Verwendung von Standardlastprofilen erfolgt bei der Jahresabrechnung der Mehr- oder Mindermengen gemäß §13 der StromNZV auf der
Grundlage monatlicher Marktpreise. Die Abrechnung wird jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres durchgeführt. Hierbei wird als Arbeitspreis der arithmetische Mittelwert der Monatswerte zugrunde gelegt. Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Netznutzungsentgelt, die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und die Konzessionsabgabe werden unabhängig davon erhoben.
Die Mehr-/ oder Mindermengenabrechnung erfolgt seit 2010 gemäß der Tabelle des BDEW.
Lastprofilverfahren
Die STADTWERKE DEGGENDORF GmbH verwenden in ihrem Netzgebiet sowohl synthetische Standardlastprofile des BDEW als auch individuelle synthetische Lastprofile:
Lastprofilverfahren
Schwachlastregelung
Zu welcher Tageszeit verbrauchen Sie am meisten Strom? Wenn Sie überwiegend in den Nachtstunden Strom verbrauchen oder es sich so einteilen können, dann können Sie mit der
Umstellung auf Schwachlastregelung bares Geld sparen.
Weitere Details über die Schwachlastregelung können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen
Tarifschaltzeiten
Lastschaltzeiten
Baukostenzuschuss
Der Baukostenschuss ist eine vom Anschlussnehmer einmalig zu entrichende Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes, die im Rahmen der Anschlusserstellung zu entrichten sind. Wie die genaue Berechnung erfolgt und mehr Infos dazu:
Baukostenzuschüsse