Messstellenbetrieb
Messstellenverträge
Grundlage für den Betrieb von Messstellen bildet das "Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG).
Die BNetzA hat am 23. August 2017 die "Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende" beschlossen und somit den neuen
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSBRV 2017) vorgegeben.
Moderne Messeinrichtung
Rund 2.000 Kunden haben im Jahr 2018 eine moderne Messeinrichtung erhalten!
Zuverlässige Stromzähler sind für eine genaue Energieabrechnung unverzichtbar. Der Gesetzgeber sieht daher regelmäßig einen turnusmäßigen Wechsel vor. Die schwarzen
mechanischen Ferraris-Zähler müssen alle 16 Jahre und elektronische Stromzähler alle acht Jahre geeicht werden. Im Jahr 2018 waren bereits rund 2.000 Kunden betroffen. Auch
im Jahr 2019 werden Monteure die zur Eichung fälligen Zähler gegen eine moderne, digitale Messeinrichtung austauschen. Der Einbau des neuen Zählers, dauert in der Regel rund
eine halbe Stunde. Die Kosten für den Austausch trägt die SWD.
Die neuen Zähler garantieren nicht nur eine hohe Sicherheit bei der Messung des Stromverbrauchs, sie bieten Verbrauchern auch einen besseren Überblick, da alle Daten zwei Jahre
gespeichert werden und tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Werte angezeigt werden können. Kunden, die Strom ins Netz einspeisen oder einen höheren Stromverbrauch
haben, erhalten – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – ab Verfügbarkeit ein sogenanntes intelligentes Messsystem, das neben dem digitalen Zähler noch ein Smart-Meter-Gateway
als Kommunikationseinheit umfasst. Auch diese Kunden werden vorab schriftlich darüber informiert.
Der Umstieg auf die modernen Messeinrichtungen ist Teil der Energiewende, weil durch die digitale Erfassung eine bessere Netzauslastung erreicht werden soll und der Überblick
über den eigenen Stromverbrauch verbessert wird. Der Gesetzgeber hat den Energieversorgern zur Umsetzung bis 2032 Zeit gegeben.
ROLL-OUT
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet alle grundzuständigen Messstellenbetreiber künftig in allen Verbrauchsanlagen moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente
Messsysteme einzubauen. Über den Umfang unserer Roll-Outverpflichtungen gemäß §37 Abs. 1 MsbG können Sie sich nachfolgend informieren.
Im Netzgebiet der SWD betrifft dieser verpflichtende Einbau
- rund 18.000 Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und
- rund 3.500 Messstellen mit intelligenten Messsystemen