Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen
Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern, Erzeugungsanlagen sowie nachgelagerter Elektrizitätsversorgungsnetze an das Elektrizitätsverteilungsnetz
der Stadtwerke Deggendorf mittels Anschlussleitungen auf Basis vertraglicher Regelungen.
Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das EnWG mit den §§ 17 – 19 sowie die nachgelagerten Verordnungen über die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss
und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (NAV) und für den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren
Energien und aus Grubengas das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Netzanschluss – Niederspannungsnetz
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Aufgrund eines Hausabbruchs für Neubau- bzw. Ersatzbaumaßnahmen möchten Sie die Nutzungseinstellung veranlassen? Hierzu müssen Sie nur das folgende Dokument vollständig ausfüllen. Nutzungseinstellung 
Netzanschlussvertrag Niederspannung 
Allgemeine Bedingungen Netzanschluss Niederspannung 
Ergänzende Bedingungen zum Netzanschluss in Niederspannung 
Grundstückseigentümererklärung 
Netzanschluss – Mittelspannungsnetz
Netzanschlussvertrag Mittelspannung 
Allgemeine Bedingungen Netzanschluss Mittelspannung 
TAR Mittelspannung Formulare 
Grundstückseigentümererklärung 
Planen Sie einen Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz und suchen hierzu den Anmelde- oder Inbetriebsetzungsbogen, aber finden jedoch die passenden Dokumente nicht?
Dann hat dies folgenden Hintergrund: Es ist für die Auftragsabwicklung einfacher, wenn vor Antragstellung die offenen Punkte und Fragen bereits in einem persönlichen
Gespräch mit einem zuständigen Mitarbeiter geklärt werden. So können im Vorhinein missverständliche und ungenaue Angaben vermieden werden und für einen reibungslosen
Ablauf des Auftrages sorgen.
Technische Anschlussbedingungen
Die Stadtwerke Deggendorf ist nach § 19 Abs. 1 des EnWG verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen,
Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden sowie Verbindungs- und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb
festzulegen sowie zu veröffentlichen.
Darüber hinaus ist die nach Maßgabe von § 20 der NAV berechtigt, für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung weitere technische Anforderungen an
den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie den Betrieb der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers einschließlich der Eigenanlage festzulegen.
Die technischen Mindestanforderungen nach § 19 EnWG sowie die technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV sind zusammengefasst in den „Technischen Anschlussbedingungen
(TAB-Strom) der Stadtwerke Deggendorf“. Diese entsprechen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen DIN EN-Normen, VDE-Bestimmungen und den technischen Richtlinien
des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW).
Technische Anschlussbedingungen Strom
Die technischen Anschlussbedingungen und die technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Deggendorf bestehen aus folgenden Normen, Vorschriften und Regeln in der jeweiligen gültigen Fassung.
Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- BDEW Technische Anschlussbedingungen TAB 2019

- VDE-AR-N 4100 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)
- Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
- VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)
Für den Anschluss an das Nieder- und Mittelspannungsnetz
Die dazugehörigen Dokumente können Sie auf der Internetseite der entsprechenden Verbände einsehen:
VDE I FNN
BDEW
VBEW